AGBs Q9 MEDIENPRODUKTIONEN (STAND 2025)
1 ALLGEMEINES
1.1 Für alle Auftragsproduktionen gelten die Allgemeinen Auftragsbestimmungen von Quartier9. Quartier9 ist ein Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH. Diese ist Vertragspartnerin und für alle rechtlichen Belange verantwortlich. Diese AGB sind für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert und wesentlicher Bestandteil jedes Angebots und jedes Vertrags. Eine rechtliche Bindung von Quartier9 Studios tritt nur durch die firmenmäßige Bestätigung des Angebots bzw. des Auftrags (eine Bestätigung per E-Mail ist zulässig) oder die Unterzeichnung des Vertrags ein. Mit Unterzeichnung des Auftragschreibens bzw. der Auftragsbestätigung akzeptieren die Auftraggeber:innen die Allgemeinen Auftrags- und Lieferbedingungen.
1.2 Die Herstellung des Werkes, gleichgültig auf welchem Trägermaterial, erfolgt auf Grundlage des von den Auftraggeber:innen genehmigten Drehbuchs oder Layouts zu den im Produktionsvertrag bzw. im akzeptierten Angebot schriftlich niedergelegten Bedingungen. Die von Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH oder in deren Auftrag erarbeiteten Treatments, Drehbücher, Zeichnungen, Pläne, Rohmaterialien und ähnliche Unterlagen verbleiben im geistigen Eigentum von Quartier9 Studios bzw. der ALPHA plus Agentur GmbH, sofern sie im Werk keine Verwendung finden oder dafür kein gesondertes Honorar vereinbart wurde. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung, bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Produzent:innen bzw. Hersteller:innen. Das im Rahmen der Produktion entstandene Rohmaterial (z. B. Video- und Audioaufnahmen, Masterfiles) bleibt im Eigentum von Quartier9 Studios bzw. der ALPHA plus Agentur GmbH. Eine Herausgabe erfolgt ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung. Von Auftraggeber:innen gelieferte Unterlagen können von diesen zurückverlangt werden.
2 KOSTEN
2.1 Der im Produktionsvertrag oder schriftlich (z. B. per E-Mail) bestätigte Preis eines Angebots umfasst sämtliche Herstellungskosten einschließlich einer vorführfähigen Erstkopie sowie die Rechtseinräumung am Werk im gemäß Punkt 7.2 vorgesehenen Umfang. Darüberhinausgehende Leistungen, insbesondere zusätzliche Nutzungsrechte, besondere Formate, Versionierungen oder Sonderwünsche, sind nicht im Preis enthalten. Sie werden nur nach gesonderter Vereinbarung im Produktionsvertrag oder in der Angebotsbestätigung berücksichtigt und zusätzlich verrechnet.
2.2 Wetterbedingte Verschiebungen von Dreharbeiten oder Shootings (auch „Wetterrisiko“ genannt) sind in den kalkulierten Produktionskosten üblicherweise nicht enthalten. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich Handling- und Verwaltungskosten (HU) in Rechnung gestellt.
2.3 Für die Erstellung eines Treatments, Drehbuchs oder Layouts kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der darin vereinbarte Preis ist von den Auftraggeber:innen auch dann zu entrichten, wenn sie das Treatment, das Drehbuch oder das Layout nicht verfilmen lassen bzw. vom Auftrag zurücktreten. Werden ein Drehbuch, ein Layout oder ein vorbestehendes Werk von den Auftraggeber:innen oder deren Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, ist eine vollständige Rechtsübertragung an die Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH vorzunehmen.
2.4 Verlangen die Auftraggeber:innen den Abschluss einer bestimmten Versicherung, muss Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH dies spätestens bei Vertragsabschluss mitgeteilt werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind von den Auftraggeber:innen zu tragen.
2.5 Die Auftraggeber:innen tragen die Kosten für fachliche Beratung, die sie selbst veranlassen.
3 HERSTELLUNG, ÄNDERUNG, ABNAHME, FREMDSPRACHIGE FASSUNGEN, LIEFERFRIST
3.1 Die Arbeiten am Werk beginnen frühestens nach Unterzeichnung des Produktionsvertrags oder nach schriftlicher Bestätigung des Angebots (z. B. per E-Mail).
3.2 Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt den Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH. Quartier9 Studios informiert die Auftraggeber:innen über den Ort und den vorgesehenen Ablauf der Aufnahmen.
3.3 Verlangen die Auftraggeber:innen nach Abnahme des Werkes Änderungen an zeitlichen Dispositionen, am Manuskript, am Drehbuch oder an bereits hergestellten Teilen des Werkes, so gehen diese Änderungen zu ihren Lasten, sofern es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängel handelt. Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH informiert die Auftraggeber:innen unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen.
3.4 Änderungswünsche der Auftraggeber:innen nach Abnahme des Werkes sind Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH schriftlich mitzuteilen. Quartier9 Studios ist allein berechtigt und verpflichtet, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen erfolgen ausschließlich auf Kosten der Auftraggeber:innen.
3.5 Bringt Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH aus künstlerischen oder technischen Gründen Änderungsvorschläge gegenüber dem bereits genehmigten Drehbuch oder Layout ein, welche zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen, so bedürfen diese der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeber:innen. Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden. Die Länge bzw. der Umfang des Werkes ergibt sich aus dem Produktionsvertrag. Die Laufzeit gilt als eingehalten, wenn die Schnittkopie nicht mehr als 5 % von der vereinbarten Länge abweicht.
3.6 Abnahme: Die Abnahme des Werkes durch die Auftraggeber:innen kann schriftlich oder durch konkludente Handlung (z. B. Nutzung oder Veröffentlichung) erfolgen. Erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Übergabe keine schriftliche Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.
3.7 Fremdsprachige Fassungen: Die Herstellung fremdsprachiger Fassungen (z. B. Synchronisation, Untertitelung, Voice-over) ist nicht im vereinbarten Preis enthalten und bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Werden solche Fassungen vereinbart, erhalten die Auftraggeber:innen nach vollständiger Bezahlung die im Vertrag oder in der Angebotsbestätigung festgelegten Nutzungsrechte. Alle weiteren Rechte verbleiben bei Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH, sofern sie nicht ausdrücklich übertragen werden.
3.8 Die Lieferfristen richten sich nach dem Produktionsvertrag bzw. der Angebotsbestätigung. Quartier9 Studios verpflichtet sich, die vereinbarten Fristen einzuhalten, sofern keine unvorhersehbaren Umstände eintreten. Dazu zählen insbesondere höhere Gewalt, Krankheit, technische Ausfälle oder vergleichbare Ereignisse, die außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Quartier9 Studios liegen. In diesen Fällen wird die Produktions- oder Lieferfrist entsprechend verlängert. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeber:innen sind ausgeschlossen. Eine Terminüberschreitung von bis zu 10 % der vereinbarten Produktionsdauer gilt als rechtzeitig.
4 HAFTUNG
4.1. Die Quartier9 Studios, ein Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH, verpflichten sich, ein technisch einwandfreies Produkt herzustellen, und leisten ausdrücklich Gewähr dafür, dass die Produktion eine einwandfreie Qualität aufweist.
4.2 Tritt bei der Herstellung des Werkes ein Umstand ein, der eine vertragsgemäße Herstellung unmöglich macht, haftet Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Entsprechendes gilt bei einer nicht rechtzeitigen Fertigstellung des Werkes. Wenn die Herstellung oder die rechtzeitige Fertigstellung weder von Quartier9 Studios noch von den Auftraggeber:innen zu vertreten ist, berechtigt dies die Auftraggeber:innen lediglich zum Rücktritt vom Vertrag. Die bis dahin erbrachten Leistungen sowie Handling- und Verwaltungskosten (HU) werden dennoch verrechnet.
4.3 Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH ist zur Beseitigung von Sachmängeln verpflichtet, die von Quartier9 Studios anerkannt werden. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung der Auftraggeber:innen oder deren Fachberater:innen durchgeführt werden, kann Quartier9 Studios den Vertrag als erfüllt betrachten, wenn eine zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzte Frist von mindestens zwei Wochen fruchtlos abgelaufen ist. Quartier9 Studios ist berechtigt, die Beseitigung der Mängel so lange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet wurden.
4.4 Die Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH haften für alle während der Herstellung verursachten Rechtsverletzungen. Das Risiko für von den Auftraggeber:innen zur Verfügung gestellte Requisiten liegt jedoch ausschließlich bei diesen.
4.5 Externe Mitwirkende (z. B. Speaker:innen, Moderator:innen, Schauspieler:innen, Musiker:innen oder vergleichbare Kreative), die im Rahmen einer Produktion von Quartier9 Studios, einem Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH, eingesetzt werden, übertragen mit Erbringung ihrer Leistung sämtliche für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechte zeitlich, räumlich und inhaltlich im vertraglich vereinbarten Umfang an Quartier9 Studios bzw. die ALPHA plus Agentur GmbH. Quartier9 Studios ist berechtigt, diese Rechte im Rahmen des jeweiligen Produktionsvertrags an die Auftraggeber:innen weiterzugeben.
5 RÜCKTRITT VOM VERTRAG DURCH DIE AUFTRAGGEBER:INNEN
5.1 Wurde der Produktionsauftrag erteilt und die Auftraggeber:innen treten ohne Verschulden von Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH vor Drehbeginn vom Auftrag zurück, ist Quartier9 Studios berechtigt, die bis dahin tatsächlich angefallenen Nettokosten sowie die anteiligen Handling- und Verwaltungskosten (HU) und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
5.2 Bei einem Auftragsrücktritt zwischen dem 10. und dem 4. Tag vor Arbeitsbeginn ist Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH dazu berechtigt, zwei Drittel der kalkulierten und von den Auftraggeber:innen akzeptierten Nettokosten sowie Handling- und Verwaltungskosten (HU) und den entgangenen Gesamtgewinn in Rechnung zu stellen.
5.3 Wenn die Auftraggeber:innen zwischen dem 3. und dem 1. Tag vor dem vorgesehenen Arbeitsbeginn vom Auftrag zurücktreten, wird die kalkulierte und beauftragte Gesamtsumme in Rechnung gestellt.
6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen: Ein Drittel des vereinbarten Preises ist bei Auftragserteilung, ein weiteres Drittel bei Arbeitsbeginn und das letzte Drittel bei Lieferung der Erstkopie fällig. Bei Auftragsproduktionen mit einem Gesamtwert unter 7.000 EUR gilt abweichend dazu, dass die Hälfte des vereinbarten Preises bei Auftragserteilung und die andere Hälfte bei Lieferung der Erstkopie zu bezahlen ist.
6.2 Der gesetzliche Verzugszinssatz bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen bzw. mit öffentlichen Stellen beträgt 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 456 UGB i. V. m. ZVG). Beispiel: Am 1. Januar 2025 beträgt der Basiszinssatz 2,53 %, sodass sich ein Verzugszinssatz von 11,73 % p. a. ergibt. Ist der Zahlungsverzug vom Schuldner nicht verschuldet, gilt ein reduzierter Verzugszinssatz von 4 % p. a. Bei Zahlungsverzug ist Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH berechtigt, einen Pauschalbetrag von 40,00 EUR für Mahnspesen zu verrechnen. Für darüber hinausgehende Betreibungskosten gilt § 1333 Abs. 2 ABGB.
6.3 Ein Ausschluss von Verzugszinsen ist nichtig.
6.4 Überweisungen sind so rechtzeitig zu veranlassen, dass die Zahlung bei Fälligkeit bereits auf dem Konto der ALPHA plus Agentur GmbH gutgeschrieben ist.
7 URHEBERRECHTE, VERWERTUNGSRECHTE
7.1 Das Werk wird auf Grundlage des von den Auftraggeber:innen und Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH akzeptierten Drehbuchs hergestellt. ALPHA plus verfügt gemäß § 38 Abs. 1 UrhG über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte (es sei denn, diese liegen bei einer Verwertungsgesellschaft), insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte. Diese Rechte werden auch nach Fertigstellung des Werkes von Quartier9 Studios verwaltet.
7.2 Im Produktionsvertrag oder in der Angebotsbestätigung ist festzulegen, welche Nutzungsrechte an dem fertigen Werk den Auftraggeber:innen nach vollständiger Bezahlung der Produktionskosten in welchem Umfang (räumlich, zeitlich und inhaltlich) eingeräumt werden.
7.3 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation und zur Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton, sofern diese nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart und gesondert abgegolten werden. Für die Abgeltung solcher Nutzungsrechte ist zumindest der entgangene Gewinn der Produktion anzusetzen. Davon unberührt bleibt der Anspruch auf Schadenersatz.
7.4 Die Auftraggeber:innen stimmen ausdrücklich zu, dass Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. AKM, LSG) im Zusammenhang mit der Herstellung und Nutzung des Werkes vornimmt.
7.5 Zur Sicherung der urheberrechtlichen Verwertungsrechte verbleibt das Ausgangsmaterial, insbesondere Negative, Masterbänder sowie Restmaterial, bei Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH.
7.6 Quartier9 Studios verpflichtet sich, das Originalmaterial des gelieferten Werkes gegen Kostenersatz fachgerecht zu lagern. Die Aufbewahrungsfrist beträgt bei Fernsehproduktionen sieben Jahre und bei allen übrigen Auftragsproduktionen fünf Jahre. Vor Ablauf dieser Fristen haben die Auftraggeber:innen bzw. deren Bevollmächtigte schriftlich mitzuteilen, ob eine längere Aufbewahrung gewünscht wird. Die Kosten für eine solche Verlängerung richten sich nach den Richtlinien des Fachverbands der Audiovisions- und Filmindustrie Österreichs.
7.7 Mit der Ablieferung des Werkes geht das Risiko für die Kopierunterlagen auf die Auftraggeber:innen über, auch wenn das Werk bei Quartier9 Studios oder bei einer von ihr beauftragten Kopieranstalt gelagert wird.
7.8 Referenznutzung: Quartier9 Studios ist berechtigt, sämtliche im Auftrag produzierten Inhalte ganz oder in Teilen (z. B. Ausschnitte, Fotos, Making-of-Material) als Referenzprojekte auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen sowie in sonstigen Kommunikations- und Werbemitteln unentgeltlich zu veröffentlichen und zu nutzen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich zwischen den Vertragsparteien etwas anderes vereinbart wurde.
7.9 Datenspeicherung nach Abnahme: Nach Abnahme des Werkes bewahrt Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH die Produktionsdaten (z. B. Rohmaterial, Projektdateien, Schnittfassungen) für maximal einen Monat als Sicherungskopie auf. Nach Ablauf dieser Frist ist Quartier9 Studios berechtigt, sämtliche Daten von den Servern zu löschen, sofern nicht schriftlich eine längere Aufbewahrungsfrist vereinbart wurde. Eine Haftung für Datenverluste nach Ablauf der Frist wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8 SONSTIGE BESTIMMUNGEN
8.1 Quartier9 Studios, ein Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH, ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu verwenden. Quartier9 Studios hat zudem das Recht, das Werk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für Eigenwerbung (z. B. Musterrollen) vorzuführen oder vorführen zu lassen.
8.2 Beauftragen mehrere Auftraggeber:innen Quartier9 Studios mit einem Werk, ist bereits vor Arbeitsbeginn schriftlich festzuhalten, welche:r Auftraggeber:in in Vollmacht der übrigen Auftraggeber:innen gegenüber Quartier9 Studios Erklärungen im Sinne dieser AGB abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Benennung der Person, die für die Abnahme des Werkes verantwortlich ist.
8.3 Sofern mehrere Koproduzent:innen Vertragspartner:innen der Auftraggeber:innen sind, gilt die Bestimmung des Punktes 8.2 sinngemäß.
8.4 Änderungen des Produktionsvertrags und/oder dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Produktionsvertrags oder dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
8.5 Erfüllungsort ist der Hauptsitz von Quartier9 Studios, Dietrichsteingasse 3, 1090 Wien.
8.6 Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz von Quartier9 Studios zuständige Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
AGBS Q9 STUDIOMIETE (STAND 2025)
1 PREISE
Die Mietpreise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, welche Bestandteil des Vertrags oder Angebots ist. Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Abgerechnet wird ausschließlich in halben oder ganzen Tagen. Eine Halbtagesmiete umfasst bis zu vier Stunden, eine Tagesmiete bis zu acht Stunden. Jede darüber hinausgehende Nutzung wird nicht stundenweise, sondern mit einer zusätzlichen halben Tagesmiete berechnet (z. B. bei 9–10 Stunden = 1,5 Tage). In die Mietzeit fallen sämtliche Zeiten für Aufbau, Abbau sowie Datensicherung und Datenlieferung vor Ort (z. B. Datenübertragung auf eine vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin bereitgestellte Festplatte). Beispiel: Dauern die Aufnahmen drei Stunden, hinzu kommen eine Stunde Aufbau, eine Stunde Abbau und 30 Minuten Datensicherung, wird eine volle Tagesmiete berechnet.
2 OPTIONEN, BUCHUNGEN, STORNIERUNGEN
Eine Option für einen Mietzeitraum wird von Quartier9 Studios als Projekt der ALPHA plus Agentur GmbH bis 5 Werktage vor Mietbeginn gehalten. Danach ist auf Anfrage binnen 24 Stunden entweder eine kostenfreie Stornierung oder die Umwandlung in eine Festbuchung erforderlich. Sollte eine zweite Option für denselben Mietzeitraum eingehen, informiert Quartier9 Studios den/die Erstoptierende/n unverzüglich. Diese Person hat dann die Möglichkeit, innerhalb von 24 Stunden eine Festbuchung abzuschließen. Andernfalls hat die erste schriftlich eingegangene Festbuchung Vorrang. Festbuchungen müssen grundsätzlich schriftlich per E-Mail an office@alphaplus.at bestätigt werden. Mietverträge (Festbuchungen) können nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bei einer Kündigung oder Stornierung mehr als fünf Werktage vor Mietbeginn können 10 % des vereinbarten Mietzinses als Stornokosten verrechnet werden. Bei einer Kündigung oder Stornierung zwischen fünf und zwei Werktagen vor Mietbeginn sind 50 % des vereinbarten Mietzinses zu bezahlen. Erfolgt die Kündigung oder Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder erscheint der/die Mieter/in nicht zum Termin, ist die volle Miete fällig. Gleiches gilt, wenn für den gebuchten Zeitraum anderen Kund:innen abgesagt werden musste.
3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Miete ist spätestens bis zum Mietbeginn vollständig zu begleichen. ALPHA plus Agentur GmbH ist bei Zahlungsverzug berechtigt, die Nutzung des Studios zu verweigern. In diesem Fall bleibt die gesamte vereinbarte Miete dennoch fällig.
4 ZUSTAND DER MIETRÄUME
Die Räume werden in gereinigtem Zustand übergeben und sind in demselben Zustand zurückzugeben. Quartier9 Studios behält sich vor, bei übermäßiger Verschmutzung eine Reinigungspauschale in Rechnung zu stellen.
5 NUTZUNG, HAFTUNG
Die Räumlichkeiten werden in einwandfreiem Zustand übergeben, insbesondere ist das vermietete Equipment voll funktionsfähig. Auftraggeber:innen (Mieter:innen) haben bereits bestehende Mängel unverzüglich anzuzeigen. Während der Mietdauer entstandene Schäden sind ebenfalls sofort zu melden. Bei Auftragsproduktionen der Mieter:innen für Dritte gelten die Mieter:innen für sämtliche in den AGB angeführten Rechte und Pflichten als verantwortlich. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Quartier9 Studios dürfen Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag oder Angebot weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen werden. Die Auftraggeber:innen haften für alle während der Mietdauer entstandenen Schäden, ausgenommen übliche Abnutzung. Sie haften auch für alle von ihnen mitgebrachten Personen (z. B. Mitarbeitende, Gäste, Models, Auftragnehmer:innen). Die Mieter:innen haften außerdem für Personen- und Sachschäden, die durch sie selbst, ihre Mitarbeitenden oder ihre Besucher:innen entstehen, und stellen Quartier9 Studios von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Bei Verlust oder Beschädigung der Mietsachen haften die Mieter:innen gesamtschuldnerisch und leisten vollen Ersatz, auch wenn die Schäden durch Dritte verursacht wurden. Schadensersatzansprüche der Mieter:innen gegen Quartier9 Studios sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit seitens Quartier9 Studios. Alle gemieteten Geräte und Gegenstände bleiben auch während der Mietzeit Eigentum von Quartier9 Studios. Die Nutzung des Studios ist ausschließlich für den im Vertrag oder Angebot vereinbarten Zweck zulässig. Unzulässige Nutzungen, insbesondere rechtswidrige, sittenwidrige oder urheberrechtsverletzende Inhalte, sind untersagt. Für sämtliche im Studio produzierten Inhalte tragen ausschließlich die Mieter:innen die rechtliche Verantwortung. Quartier9 Studios übernimmt keine Haftung für Urheberrechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Mieter:innen. Wird ein Buchungstermin durch äußere Umstände erschwert oder unmöglich, haftet Quartier9 Studios maximal bis zur Höhe der Buchungskosten. Für Folgeschäden oder Ausfälle (z. B. entgangene Gewinne, Honorare oder Fahrtkosten) wird nicht gehaftet. Als äußere Umstände dieser Art gelten insbesondere übermäßige Lärmbelästigung von außen (Unwetter, Einsätze von Feuerwehr/Rettung, Baustellen, Umbauarbeiten), Stromausfälle durch externe Ursachen oder unsachgemäßen Umgang im Mietobjekt sowie Defekte an Wasser- oder Stromleitungen, Blitzanlagen, Leuchtmitteln oder sonstigem für den Studiobetrieb erforderlichem Equipment. Quartier9 Studios übernimmt keine Haftung für Garderobe oder zurückgelassene Gegenstände (unabhängig davon, ob sie von den Auftraggeber:innen selbst oder von ihnen für Produktionen organisierte Kleidung und Materialien sind). Für fremdes, schadhaftes Equipment, das zu Störungen oder Ausfällen (z. B. Stromausfälle) führen kann, übernimmt Quartier9 Studios ebenfalls keine Haftung.
6 HÖHERE GEWALT
Quartier9 Studios haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden. Dazu zählen insbesondere Krankheit (z. B. von Techniker:innen), Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Streiks oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse. In diesen Fällen bleibt die Zahlungspflicht der Auftraggeber:innen für bereits gebuchte Leistungen bestehen; ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7 RECHT
Nebenabreden zum Vertrag, zum Angebot oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Schriftformvereinbarung. Eine etwaige Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrags oder Angebots berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gerichtsstand ist Wien.